Spielregeln von Xhodon

§1 Spieler und Accounts

Jeder Spieler darf pro Spielwelt einen Account besitzen. Man kann mit einem Account gleichzeitig in verschiedenen Welten spielen, aber auch für jede Welt einen neuen Account (unterschiedlicher Nickname und E-Mail-Adresse) anlegen. Die Eröffnung von mehr als einem Account innerhalb einer Spielwelt ist verboten.


§1.1 Passwort

Das Passwort ist mit dem Besitz des Accounts gleichzusetzen. Gibt man sein Passwort weiter, gibt man damit auch den Besitz weiter. Sowohl der Accountbesitzer, als auch der Empfänger des Passwortes müssen dabei die Regel unter §1 beachten. Passwortweitergabe ist daher, mit Ausnahme eines Accountwechsels, verboten. Bei der Accountweitergabe muss der alte Besitzer von der registrierten E-Mail-Adresse aus eine E-Mail an Community@xhodon.de schicken, mit Angabe der Spielwelt, des Benutzernamens und der E-Mail-Adresse des neuen Besitzers.


§1.1.2 Gemeinsame IP

Wenn ein Spieler mit einem anderen Spieler einen gemeinsamen Internetzugang benutzt, so ist dieses zu melden. (Profil-> Account-Einstellungen-> gleichzeitige IP und Computer Benutzung). Diese Accounts mit dem gleichen Internetzugang dürfen sich keine Rohstoffe schicken, miteinander Handeln oder gemeinsam im Kriegslager angreifen. Wenn die Spieler trotzdem miteinanderHandeln wollen oder gemeinsam im Kriegslager kämpfen, müssen Sie sich bei einem zuständigen Gameoperator melden. Dieser klärt das weitere Vorgehen zur Überprüfung der Identität der Spieler.


§1.1.3 Palastkoordinaten und Kampfberichte

Palastkoordinaten dürfen nicht öffentlich-zugänglich gepostet werden.(z.B. im Profil). Eine Ausnahme bilden die eigenen Koordinaten, sofern der Spieler kennzeichnet, dass er sich der daraus resultierenden Gefahr bewusst ist (zum Schutz der Anfänger).


§1.2 Sitten

Jeder Spieler hat das Recht, seinen Account in Abwesenheit sitten zu lassen. Sitting ist das Bewirtschaften eines fremdem Accounts im Auftrag des Eigentümers. Es dient nur der Erhaltung des Accounts. Der Eigentümer bleibt für seinen Account verantwortlich. Ersatz für Schäden, die durch einen Sitter entstanden sind, gibt es nicht. Jeder ist selbst für seinen Sitter verantwortlich. Gesittete Accounts sind von aktiven kriegerischen Handlungen (inkl. Kriegslager) und der Teilnahme am Handel ausgeschlossen. Gesittete Accounts dürfen auch keine Wächter angreifen. Das Sitting ist auf 30 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Bei darüber hinausgehenden Zeiträumen kann der Urlaubsmodus verwendet werden. Unter "Profil->Account-Einstellungen->Sitten" kann man einen Sitter eintragen. Der Sitter bekommt über den Sittingauftrag eine Mitteilung in der das Anfangsdatum und die Sittingdauer steht. Um den Spieler zu Sitten, loggt sich der Sitter dann mit dem Namen des zu sittenden Account und seinem eigenen Passwort ein.


§1.3 Zombies

Zombies sind inaktive Accounts, deren Passwort regelwidrig weitergegeben wurde. Sie werden von den Nutznießern gezielt gefördert. Dann werden Rohstoffe entzogen und nicht mehr für den Account eingesetzt. Wer seinen Account nicht mehr spielt, ihn aber nicht löscht, muss die Produktion abstellen. Accounts, die durch Kontrollen der Gameoperatoren als Zombies entdeckt werden, werden deaktiviert. Bezieher von Rohstoffen von Zombieaccounts werden bestraft.


§1.4 Multi-Using

Es ist einer natürlichen Person gestattet nur einen einzigen Account zu besitzen. Mit diesem Account kann er in verschiedenen Spielwelten am Spiel teilnehmen. Ein zweiter (und jeder weitere) Account, der von einem bereits angemeldeten Spieler eröffnet, oder genutzt wird, ist ein sogenannter Multi. Multiusing ist unzulässig und wird bestraft.


§2. Zulässiger Rohstofftransfer und Pushing

Ein Account darf nur zum persönlichen Vorteil existieren, nicht zum Nutzen eines anderen Accounts. Das Vorantreiben von anderen Accounts oder Helden ist Pushen. Accounts, die nur verwendet werden, um einen oder mehrere andere Accounts zu unterstützen, sind verboten.


§2.1 Rohstofflieferungen ohne Gegenleistung (Rohstoffpushing)

Alle Rohstofflieferungen, die an einen Account gehen, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt, unterliegen der folgenden Beschränkung:


1. Bemessungszeitraum

Der Bemessungszeitraum für das zulässige Limit von empfangenen Rohstoffen ohne Gegenleistung beträgt 7 Tage.


2. Grenzen für zulässige Rohstofflieferungen innerhalb des Bemessungszeitraums

Innerhalb des Bemessungszeitraums darf ein Account von einem oder mehreren anderen Accounts (ohne Gegenleistung) nicht mehr Ressourcen bekommen als:

a) Die 5-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen), oder

b) Die 5-fache Ressourcenausbeute (eines Wächters) der höchsten Wächterstufe, die der empfangende Account zum Zeitpunkt der Lieferung allein (nicht im KL) besiegt hat.

Bsp.: Spieler greift alleine Wächter Stufe 2 in Zentaurenwelt an:
- Ressourcenausbeute ca. 10.000 Essenzen/ 10.000 Kristalle/ 3.500 Krafsteine/ 1.500 Goldharz
- maximal zulässige Lieferung innerhalb von 7 Tagen: 50.000 Essenzen/ 50.000 Kristalle/ 17.500 Kraftsteine/ 7.500 Goldharz


3. Gildenunterstützung nach Hordenverlust

Verliert ein Spieler einen Großteil seiner Kriegshorde im Kampf, so ist es ihm gestattet von seiner Gilde Unterstützungleistungen ohne Gegenleistung zu erhalten, welche innerhalb der folgenden Grenzen liegen:

a) Die 20-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen), oder

b) Die 20-fache Ressourcenausbeute (eines Wächters) der höchsten Wächterstufe, die der empfangende Account zum Zeitpunkt der Lieferung allein (nicht im KL) besiegt hat.

Von beiden Möglichkeiten wird die höhere zur Bewertung der Zulässigkeit der Rohstofflieferung verwendet.

Sollte der Verdacht bestehen, dass Accounts Rohstofflieferungen erhalten, welche diese Grenzen überschreiten, so ist dies einem Gameoperator zu melden. Dieser entscheidet über die Zulässigkeit und legt im Falle des Regelverstoßes das Strafmaß fest. Bestraft werden beide Parteien, Empfänger und Versender der Lieferung(en).


4. Erläuterungen:

1. Es ist unerheblich, ob die Rohstoffe einmalig versendet werden oder in mehreren Lieferungen.

2. Für die Berechnung des Limits gelten die üblichen Umrechnungskurse für Ressourcen:
1 Kristall = 1,125 Essenzen / 1 Kraftstein = 2,5 Essenzen /1 Goldharz = 5 Essenzen

3. Als Gegenleistungen gelten:
- Rohstofflieferungen, die sich am oben genannten Tauschverhältnis orientieren
- Runengeschenke in der Trollwelt (siehe dazu §2.2)

Weitere Tauschgeschäfte, wie z.B. Koordinatenhandel, Kopfgeldjagd etc. gelten nicht als Gegenleistung; die Vergütung muss also innerhalb der oben formulierten Grenzen liegen. Gegenleistungen sollten in einem angemessenen Zeitrahmen erfolgen (ca. 1-2 Tage).

4. Als Rohstofflieferungen gelten ebenso organisierte Übergaben durch Ablage und Aufnahme von Ressourcen im Reich.

5. Für die Unterstützung anderer Accounts beim Bieten am Basar gelten die Bedingungen dieser Regel. Unterstützungslieferungen für Gebote am Basar gelten als Rohstofflieferung ohne Gegenleistung.

6. Bei Ressourcenplünderungen im Kriegslager ist der Gewinn zwischen den Teilnehmern aufzuteilen. Wiederholte Lieferungen aus Kämpfen im Kriegslager, die an ein und denselben KL-Teilnehmer gehen (ohne Berücksichtigung der anderen Teilnehmer) zählen als Rohstofflieferung ohne Gegenleistung.


§2.2 Runengeschenke in der Trollwelt

Es ist erlaubt Runen im Austausch gegen Ressourcen von anderen Spielern geschenkt zu bekommen.
Für die Abwicklung dieses Austausches sind allein die beteiligten Spieler verantwortlich. Geschenkte Runen gelten als Gegenleistung für Rohstofflieferungen. Im Austausch gegen 1 Rune darf ein Spieler maximal die folgende Menge an Rohstoffen erhalten:

a) Die Summe des Ressourcenoutputs aller Paläste innerhalb 24h.

b) Die Ressourcenausbeute der höchsten Wächterstufe, die der empfangene Account zum Tauschzeitpunkt allein (nicht im KL) besiegt hat.

Von beiden Möglichkeiten wird die höhere zur Bewertung der Zulässigkeit der Rohstofflieferung(en) verwendet.

Für die Berechnung des Limits gelten die üblichen Umrechnungskurse für Ressourcen:
1 Kristall = 1,125 Essenzen / 1 Kraftstein = 2,5 Essenzen /1 Goldharz = 5 Essenzen


§2.3 Unzulässiges Vorantreiben von Helden (Erfahrungspunkte-Pushing)

Verboten sind Kämpfe, die dem vordergründigen Zweck dienen, einem oder mehreren der Kampfteilnehmer einen Punktegewinn (durch Gewinn von Erfahrungspunkten ohne große Verluste an eigenen Einheiten) zu verschaffen. Hierunter zählen vor allem vereinbarte Angriffe von sehr großen Spielern auf kleinere Spieler mit hoher Wiederbelebung für den Verteidiger.


§2.4 Unerlaubter Rohstofftransfer über den Basar (Basar-Pushing)

Ziel dieser Regel ist es (wie bei der Regel zum Pushing per Ressourcenlieferung) sicher zu stellen, das jeder Spieler zwar von anderen mit Ressourcen unterstützt werden kann, aber diese nicht in unangemessener Höhe ohne Erbringung einer Gegenleistung erhält.


1. Aufgabe des Basars

Der Basar ist zum Handeln von Items da. Preistreiberei und Preisabsprachen sind verboten. Die Benutzung des Basars zum Pushen oder reinem Rohstofftransfer unterliegen den in § 2.1 definierten Pushinggrenzen von Rohstofflieferungen ohne Gegenleistung (Rohstoffpushing). Überschreitungen der zulässigen Grenzen werden wie Pushing per Ressourcenlieferung behandelt.


2. Erlaubter Handel

Über den Basar dürfen nur Items gekauft werden, die dem Käufer einen eindeutigen Nutzen bieten. Dieser Nutzen liegt in einem höherem Itemeffekt als die der aktuell vorhandenen Items. Beim Bieten auf diese Items gibt es kein maximal zulässiges Limit an Ressourcen, das ein Item kosten darf.


Gültigkeitsbereich der Regel

Folgende Itemeffekte fallen unter diese Regel: Wiederbelebung bei Wächtern, Manaproduktionsbonus, Chance auf Runen bei Wächtern, Chance auf Items bei Wächtern und Angriffsbonus.

Gleiches gilt für den Erwerb von Set- und Ligenitems. Ausnahmen bilden Käufe zur Komplettierung eines Sets im Falle das der Setbonus zur Erhöhung eines Itemeffektes führt im Vergleich mit den bereits besessenen Items.

Für sämtliche Items mit anderen Itemeffekten wie Verteidigungsbonus, Erhöhung der Kapazität der Geheimen Grotte, Ressourcenproduktionsboni gelten die normalen Pushinggrenzen aus §2.1, da die hier vorkommenden Preise im Normalfall nicht über diese hinausgehen. Überschreitungen der zulässigen Grenzen werden wie Pushing per Ressourcenlieferung behandelt.


Items mit mehreren Itemeffekten

Für die Verbesserung der Itemboni durch Kauf neuer Items zählt im Regelfall der jeweils relevante Wert eines Items. (Beispiel: Item mit Wiederbelebung bei Wächtern 115 und Manabonus 1% ist besser als eines mit Wiederbelebung 100 und Mana 5%)


3. Aufbewahrungspflicht für Items

Gekaufte Items dürfen bis 7 Tage nach dem Kaufzeitpunkt nicht weiterverkauft oder weggeworfen werden. Sobald ein Item gefunden oder gekauft wurde, welches einen höheren Bonus auf den relevanten Effekt bringt, entfällt die Pflicht zur Aufbewahrung.


4. Beschränkung vom Dracheneierhandel

Der Kauf von Dracheneiern von Gildenmitgliedern ist untersagt.


§ 3 Bashing

Innerhalb von 24h sind maximal 12 Angriffe auf Paläste oder Helden ein und desselben Spielers erlaubt. Dabei darf jede Koordinate/Tal (Palast oder Standpunkt eines Helden) maximal 3mal innerhalb der 24h angegriffen werden. Pro Koordinate sind maximal 5 Spionagen (Angriff ohne Wesen) innerhalb von 24h zulässig.


Ausnahmen:

1. Kämpfe, in welchen der Verteidiger ein für den Angreifer (oder KL-Mitglied) in diesem Kampf eroberbares Artefakt besitzt, fallen nicht unter diese Regel.

2. Solange offiziell Krieg herrscht, ist die Regel aufgehoben. Ein Krieg gilt dann als offiziell, wenn von beiden Seiten eine Kriegserklärung ausgesprochen oder eine Kriegserklärung von der Gegenseite im Forum angenommen wurde. Eine angenommene Kapitulation oder ein angenommener Waffenstillstand hebt den Kriegszustand auf.

3. Inaktive Spieler (länger als eine Woche nicht online) sind von der Regel ausgenommen, solange der Status "inaktiv" besteht.

Verstöße gegen diese Regel sind einem in der Welt zuständigem GO zu melden.


§4 Fehler im Spiel

Fehler im Spiel, so genannte Bugs, sind sofort im Forum oder direkt per PN an die Moderatoren, Game-Operatoren, Community-Manager oder Administratoren zu melden. Sie dürfen nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden. Missbrauch kann zur Bestrafung des Accounts führen.


§5 Geldgeschäfte

Es ist verboten, Einheiten oder Rohstoffen für Geld zu kaufen, oder zu verkaufen. Weiterhin ist es verboten, für Geld Aktionen im Spiel durchzuführen, oder in Auftrag zu geben. Das Verkaufen von Accounts ist verboten.


§6 Netiquette

Es ist ein gesellschaftlicher Umgangston zu wahren.

  • Beleidigungen, Real-Life-Drohungen, persönliche Angriffe und politisch zweifelhafte Äußerungen sind verboten. In-Game-Namen, Talnamen, Spieler- und Gildenprofile unterliegen den gleichen Regeln. Fragwürdige Zeichnungen oder verzerrte Ansichten durch übergroße Profile sind ebenfalls untersagt.
  • Spielernamen dürfen nicht in Anlehnung an Namen von Administratoren, Gameoperatoren oder anderen Teammitgliedern erstellt werden. Wer sich als Xhodon-Teammitglied ausgibt, kann gelöscht werden.
  • Werbung jeglicher Art, die nicht vom Xhodon-Team autorisiert wurde, ist zu unterlassen. Die betrifft alle Verbreitungsmedium, die zu dieser Plattform gehören.

§7 Bestrafungen

Bei einem Regelverstoß entscheiden die Gameoperatoren und Administratoren über die Bestrafung. Mögliche Strafen sind: Abzug von Rohstoff- und Gebäudestufen, Löschen von Palästen, teilweises oder vollständiges Löschen der vorhandenen Einheiten, temporäre Sperren und Löschung des Accounts.


§7.1 Ersatz

Für verlorene Rohstoffe, Gebäude, Täler, oder Wesen in der Zeit der Sperrung wird in keinem Fall Ersatz geleistet.


§7.2 Einspruch

Die Spieler können ihre Argumente den Gameoperatoren per PN oder per E-Mail (community@xhodon.de) vortragen. Es werden keine Anschuldigungen öffentlich (Hallen-Chat, Forum) hervor gebracht noch verhängte Strafen öffentlich diskutiert.


§8 Unrechtmäßige Logins

Es ist nicht erlaubt, sich unrechtmäßig Zugang zu anderen Accounts zu verschaffen. Verstöße können zum Ausschluss vom Spiel führen. Das Xhodon-Team fragt niemals nach euren Passwörtern!


§9 Anstiftung

Es ist untersagt, andere Spieler zu Regelverstößen aufzufordern, z.B. zur Herausgabe von Passwörtern.


§10 Urheberrecht

Urheberrechtlich geschützte Inhalte jeglicher Art dürfen nur mit der Zustimmung des Urhebers im Spiel publiziert werden.


§11 Löschung

Die Spielregeln gelten durchgehend, auch wenn ein Spieler planen sollte seinen Account zu löschen, oder er sich bereits in der Löschphase befindet.


§12 Regeländerungen

Das Xhodon-Team behält sich vor, die Spielregeln zu ändern.


§13 Datenschutz personenbezogener Daten:

Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, die Identität von Spielern in Erfahrung zu bringen. Darunter fallen Informationen, wie Euer richtiger Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. In Verbindung mit Eurem Zugriff werden auf unseren Servern Daten für Sicherungszwecke gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten). Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten. Personenbezogenen Informationen werden im Falle von Anmeldungen für die Nutzung mehrerer Accounts von einer IP-Adresse nur innerhalb des Spieles Xhodon verwendet. Sie werden nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben. Soweit die gesetzliche Verpflichtung besteht oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt, werden personenbezogene Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermittelt.


§14 Verwendung von Scripten und ähnlichen Anwendungen

Das Spiel darf nur über einen herkömmlichen Internet-Browser gespielt werden. Die Verwendung von Scripten und Bots, die Aktionen innerhalb des Spieles automatisieren oder die Spieloberfläche verändern (z.B. Greasemonkeyscripte oder Frames), ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Grafikpacks. Weiterhin sind alle Scripte verboten, die den Server belasten oder per Login automatisiert Daten jeglicher Art auslesen und auswerten.


§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerkes unwirksam sein, oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Regelwerkes nicht. Die Administratoren verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Diese treten ohne Verzögerung in Kraft und werden auf den zu behandelnden Fall angewendet. Entsprechendes gilt für im Regelwerk enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Administratoren auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Administratoren nach dem Sinn und Zweck des Regelwerkes bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

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